Hofordnung

Stall-und Hofordnung

Im Zusammhang mit den behördlichen Gesundheitsmaßnahmen sind wir auf Eure Mithilfe,Eure Unterstützung und Euer Verständnis angewiesen:

  1. Der behördlich angeordnete Mindestabstand von 2 m ist verpflichtend einzuhalten. Das Tragen von Mund-und Nasenschutz ist freiwillig.
  2. Personen mit Krankheitssymtomen von Corona oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen den Hof nicht betreten.
  3. Die Anwesenheitszeit der Reitkinder und Eltern soll im vorgegebenen Zeitrahmen bleiben.
  4. Eure Futterspenden werden dankend angenommen, müssen jedoch in den dafür bereitgestellten “Spendenkorb“ abgelegt werden. Bitte wendet Euch bei Fragen an das Hofpersonal und befolgt die neuen Regelungen.

Bleibt gesund und alles Gute

Euer Kutschmario